Danach wird das Verfahren am 11. April fortgesetzt. In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Az. 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten "Flügel" als Verdachtsfall und als "gesichert extremistische Bestrebung" (Az. 5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (Az. 5 A 1217/22). Beim VG Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Die AfD legte Berufung ein. Das OVG Münster verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative. Hierzu waren zunächst die zwei genannten Termine am 12.03.2024 und 13.03.2024 angesetzt worden.