Das Urteil lautet auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Die Kaiserreichsgruppe verfolgte das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu beseitigen und ein neu organisiertes deutsches Staatswesen auf der Basis der deutschen Reichsverfassung von 1871 zu errichten.
Das geplante Umsturzvorhaben sollte nach dem Willen der Gruppierung im Rahmen eines mehrstufigen Plans verwirklicht werden. Zunächst sollte der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit Waffengewalt entführt werden. Unmittelbar danach sollte eine konstituierende Sitzung zur "Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit" des Deutschen Kaiserreichs stattfinden, das nach Ansicht der Vereinigung nie aufgehört hat zu existieren. Parallel wollte die Gruppe einen bundesweiten, mehrwöchigen Stromausfall herbeiführen – "Kollateralschäden" nahm sie dabei ausdrücklich in Kauf. Zur Umsetzung ihres Vorhabens hatten führende Mitglieder der Vereinigung versucht, an Waffen nebst Munition zu gelangen.
Der jetzt verurteilte Unterstützer kannte die Umsturzpläne und förderte diese. So erörterte und konkretisierte er in Telegram-Chatgruppen, wie bei dem Umsturz am besten vorzugehen sei. Er nahm an Treffen teil, entwarf ein Formular für die Besetzung geplanter Regierungsämter und erklärte sich bereit, am Aufbau des zu errichtenden Staatswesens mitzuwirken sowie in das Abgeordnetenhaus einzuziehen. Zudem sollte er ein Schaubild über den neuen Staatsaufbau und die zukünftigen Staatsorgane entwerfen.
Mann hält nicht mehr an Umsturzplänen fest
Bei der Strafzumessung kam dem Mann, der nicht vorbestraft ist, sein umfassendes Geständnis zugute. Das OLG Stuttgart nahm ihm auch ab, dass er sich von seinen früheren Umsturzplänen distanziert hat. Eine Ausstiegsberatung nimmt er bereits in Anspruch und will sie auch fortsetzen. Aufgrund dessen sahen sich die Richterinnen und Richter in der Lage, die Strafvollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte sowie dessen Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet.
Fünf Mitglieder der Kaiserreichsgruppe, darunter vier mutmaßliche Gründungsmitglieder der Vereinigung, sind bereits vor einem Jahr in Koblenz zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Auch in Düsseldorf, Frankfurt a.M. und Hamburg gab es schon Urteile.


