Ein Mitglied der rechten "Kaiserreichsgruppe" ist vom OLG Düsseldorf zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand den 50-jährigen ehemaligen Techniker aus Heiligenhaus der Mitgliedschaft in einer terroristischen inländischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens für schuldig (Urteil vom 14.08.2024 – III-2 St 2/24, rechtskräftig).
Der seit seiner Festnahme im vergangenen Oktober bestehende Haftbefehl wurde aber unter Melde-Auflagen außer Vollzug gesetzt, sodass der Verurteilte zunächst wieder auf freiem Fuß ist. Ob er seine Reststrafe im offenen Vollzug verbüßen kann – wie von seinen Anwälten beantragt – wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Da sowohl die Verteidiger als auch die Vertreter der Anklage auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
Die Vertreterin der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. Der Mann hatte im Prozess gestanden, er habe sich der rechtsterroristischen "Kaiserreichsgruppe" angeschlossen und deren Umsturzpläne unterstützt.
Anschläge auf Stromtrassen und Entführung
Laut Anklage wollte die "Kaiserreichsgruppe" mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung in Deutschland wochenlang lahmlegen. Zudem sollte demnach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführt werden. Die Umsturz-Aktion sollte ersten Planungen zufolge im Mai 2022 starten.
Die Anwälte des Verurteilten hatten ihren Mandanten im Prozess als "Papiertiger" dargestellt, der kein Reichsbürger sei, "sondern ein auf Abwege geratener Corona-Gegner". Er habe sich bei den Umstürzlern nur wichtig machen wollen.
In Hamburg ist Anfang Juli bereits einer der Unterstützer der Gruppe zu einer 24-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vor dem OLG Koblenz läuft seit über einem Jahr der Prozess gegen fünf mutmaßliche Rädelsführer.