Haftstrafe für "Reichsbürger" für geplante Lauterbach-Entführung

Seit über einem Jahr sitzt ein Mann aus dem Odenwald in Untersuchungshaft, er soll in Pläne zur Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwickelt gewesen sein. Nun ist das Urteil gefallen.

Ein sogenannter Reichsbürger, der sich an einem gewalttätigen Umsturz und der Entführung von Lauterbach beteiligen wollte, ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das OLG Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war (Urteil vom 25.11.2024 - 8 St 1/24).

Der heute 62-Jährige aus dem Odenwald hatte der sogenannten Kaiserreichsgruppe angehört, die einen Umsturz in Deutschland plante. Er hatte sich unter anderem bereit erklärt, die dazu nötigen Waffen in seiner Garage zwischenzulagern. Die Polizei hatte mehrere verdeckte Ermittler eingeschleust, im April 2022 wurden die ersten Gruppenmitglieder festgenommen.

Die Gruppierung wollte nach den Feststellungen des Gerichts die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen. Die Mitglieder sollen zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt haben, der Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung umfasste. Der folgende, nach den Vorstellungen der Gruppierung mehrere Wochen andauernde, bundesweite Stromausfall sollte die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch erschweren. Die Vereinigung wollte zudem laut Anklageschrift Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt entführen und, wenn nötig, seine Personenschützer töten. Schließlich sollte eine verfassungsgebende Versammlung durchgeführt werden, um eine Verfassung nach dem Vorbild der deutschen Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 in Kraft zu setzen.

"Dilettantisch, aber gefährlich"

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für den 62-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Er bewertete in seinem Plädoyer die Gruppe als "dilettantisch, aber gefährlich". In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte erklärt, er bereue seine Tat. Er sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen müssen sich seit Mai 2023 bereits fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des OLG Koblenz verantworten. Auch vor dem OLG Düsseldorf und dem OLG Hamburg waren schon Mitglieder der Vereinigung verurteilt worden.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.11.2024 - 8 St 1/24

Redaktion beck-aktuell, js, 25. November 2024 (dpa).