Google hat seine klassische Suchfunktion durch ein KI-Sprachmodell erweitert. In den USA laufen bereits Gerichtsverfahren. Trotz komplizierter Rechtslage: „Friss oder stirb ist out“, meint Malte Baumann.
Mehr lesenSuchmaschinenbetreiber (hier: Google) sind verpflichtet, Anträge auf Auslistung von Links wegen angeblich falscher Informationen im Rahmen ihrer konkreten Möglichkeiten zu prüfen, wobei die Betroffenen im Antrag einen Anfangsbeweis für die Unrichtigkeit der Informationen erbringen müssen. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella in seinen Schlussanträgen.
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