Verlage können für sogenannte Snippets, die Google eigenständig ausspielt, haften, sagt das LG Köln. Die Kurzbeschreibung dürfe die flüchtigen Betrachter nicht in die Irre führen. Jörn Claßen kommentiert eine bemerkenswerte Entscheidung.
Mehr lesenZwei Enkel verklagten ihren Großvater, weil dieser mit einer Zeitung über frühere Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gesprochen hatte. Dieser durfte zwar mit Journalisten reden, diese aber nicht berichten, meint der BGH. Martin W. Huff über ein ungewöhnliches Urteil.
Mehr lesenAuch ein Profifußballer hat ein Recht auf ein Privatleben. Dass er mit seiner aktuellen Partnerin öffentlich auftritt, gibt der Presse nicht das Recht, über seine vergangene Beziehung zu berichten. Das gilt auch dann, wenn er vereinzelt Fotos seiner aus dieser Beziehung hervorgegangenen Tochter veröffentlicht hat.
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