Auch wenn er die Zeilen nicht selbst sang: Dass der Berliner Rapper Fler dem Publikum das Mikrofon hinstreckte, das daraufhin gerichtlich verbotene Textzeilen wiederholte, gilt als Verstoß gegen das Unterlassungsgebot, bestätigt das BVerfG. Sein jahrelanger Streit mit Bushido kostet Fler nun weitere 65.000 Euro.
Mehr lesenNach rund dreieinhalb Jahren Verhandlung am Berliner Kriminalgericht sahen es die Richter am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige Arafat Abou-Chaker den Musiker Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Ganz ungeschoren kam Abou-Chaker aber nicht davon.
2015 wurde Bushidos Album "Sonny Black" als jugendgefährdend auf den Index gesetzt – jetzt ist auch seine Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Indizierung des Musikalbums verletze Bushido nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, so das BVerfG.
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