Für die Staatsanwaltschaft München ist die Gruppe auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet gewesen. Eine Sprecherin bestätigte, dass Anklage erhoben worden sei – die Anklageschrift umfasst laut Medienberichten knapp 150 Seiten. Unter den Beschuldigten sind laut diesen Berichten auch die ehemalige Sprecherin der "Letzten Generation" Carla Hinrichs sowie der Gründer des Augsburger Klimacamps Ingo Blechschmidt. Die Organisation selbst bestätigte die Anklage und nannte sie einen "Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie".
Die Anklagen gehen auf eine bundesweit großangelegte Razzia im Mai 2023 zurück. Damals hatten 170 Polizisten 15 Objekte in sieben Ländern durchsucht. Unter Federführung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) und des Landeskriminalamts im Freistaat wurde auch die Internetseite der Gruppe vorübergehend abgeschaltet. Dort prangte stattdessen kurzzeitig der Satz: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar." Nach Kritik wurde der Hinweis wieder entfernt.
Bayerische Ermittler hatten auch einen Telefonanschluss der Gruppe abgehört, der unter anderem als Pressekontakt genutzt worden war - was wiederum Kritik unter anderem von Journalistenverbänden hervorgerufen hatte. Robert Habeck (Grüne) hatte die bundesweite Durchsuchungsaktion als "völlig absurd" bezeichnet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Ermittlungen ein "ganz schweres Geschütz" und einen "Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest und die Zivilgesellschaft".
Gerichte in München beurteilten die Razzia und die Abhöraktion aber letztlich als weitgehend rechtmäßig. Die letzte Generation hat sich dagegen auch mit einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gewehrt, über die noch nicht entschieden ist.
Was war der Zweck der Letzten Generation?
Es ist nicht die erste Anklage gegen Mitglieder der Gruppe wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im brandenburgischen Neuruppin hat die Staatsanwaltschaft gegen fünf Mitglieder eine entsprechende Anklage erhoben. Es gehe um Angriffe gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt im Nordosten Brandenburgs, gegen den Hauptstadtflughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Ob es in dem Fall zu einem Prozess kommt, war zuletzt laut LG Potsdam aber noch offen.
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB kann je nach Rolle und Position in einer solchen Vereinigung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Dafür müsste unter anderem nachgewiesen werden, dass der Zweck oder die Tätigkeit der "Letzten Generation" auf die Begehung von Straftaten gerichtet war, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Dazu gehört zum Beispiel auch Nötigung - einer der Hauptvorwürfe bei den umstrittenen und inzwischen weitgehend eingestellten Straßenblockaden.
Eine weitere Bedingung wäre laut Strafgesetzbuch, dass Straftaten der Klimaaktivisten nicht nur "ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung" sind. Genau das sei jedoch der Fall, argumentierte Carla Hinrichs nach der Razzia. "Wir sind als Gruppe ja primär auf die Aufklärung der Gesellschaft über die Klimakrise ausgerichtet."
Nach der Erhebung der Anklage wurde Hinrichs in einer Mitteilung der Gruppe zitiert: "Was tut man, wenn alles auf dem Spiel steht? Man tut sich zusammen und versucht, Alarm zu schlagen!" Dafür werde man nun angeklagt. "Wir friedlich protestierende Menschen sollen für das Überbringen der schlechten Nachrichten verurteilt werden, für das Beharren auf Gerechtigkeit und dafür, dabei nicht allein gewesen zu sein. Ist das gerecht?"