Landtag: Bayern soll Justizopfer Genditzki Kost und Logis erlassen

Über 13 Jahre saß Manfred Genditzki für einen Mord in Haft, den es wohl nie gegeben hat. Trotzdem sollte er für Kost und Logis im Gefängnis zahlen. Nun spricht der Landtag ein Machtwort: Die Rechnung sei dem Justizopfer zu erlassen.

50.000 Euro hatte das bayerische Justizministerium von Genditzki haben wollen, der wegen des sogenannten Badewannen-Mordes über 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß. Den Betrag wollte es von der Entschädigungssumme abziehen, die dem Mann als Justizopfer zusteht.

Der Justizausschuss des bayerischen Landtags sprach sich nun einstimmig dafür aus, darauf zu verzichten. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion. Der Freistaat solle Genditzki im Verfahren um die Entschädigungszahlungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einen entsprechenden Vergleich anbieten.

"Die Umsetzung des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses wird derzeit geprüft", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums, verwies aber auch auf die geltende Gesetzeslage. Dass in solchen Fällen Kost und Logis von Entschädigungen abgezogen werden, sei in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren bundesweit einheitlich geregelt. Bayern sehe da Reformbedarf, sagte die Sprecherin.

Aus Sicht des bayerischen Justizministeriums solle - wie in einem entsprechenden, kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zur Gesetzesänderung vorgesehen - eine solche Anrechnung künftig entfallen. "Bis zu einer Gesetzesänderung sind die Staatsanwaltschaften bei der Berechnung von Entschädigungsansprüchen allerdings an das geltende Bundesrecht gebunden", sagte die Ministeriumssprecherin.

Grüne: "wäre einfach nur zynisch gewesen"

"Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größte Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki "für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen".

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

Genditzki: "14 Jahre sind weg"

Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. "Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."

Genditzkis Anwältin Regina Rick nannte den Vorstoß der Grünen "erfreulich". Die Klage im Entschädigungsverfahren richte sich aber nicht nur gegen die Anrechnung von Kost und Logis, sondern auch gegen die Anrechnung der in Haft erzielten Einkünfte von ebenfalls 50.000 Euro auf die Entschädigungszahlungen. Außerdem läuft noch ein Amtshaftungsverfahren am LG München I (Az.: 15 O 4348/24), in dem Genditzki ein Schmerzensgeld von mindestens 750.000 Euro fordert. Wann in der Sache verhandelt wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. April 2025 (dpa).

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