Beim LG München I sei ein entsprechendes Verfahren anhängig, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (Az.: 15 O 4348/24).
Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld hatte das LG München I Genditzki im Juli 2023 von dem Vorwurf freigesprochen, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Ein Gutachten, das untermauert hatte, dass die Seniorin bei einem Unfall gestorben war, hatte schließlich zur Wiederaufnahme geführt. In dem neu aufgerollten Prozess hatte selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.
Genditzki fordert Wiedergutmachung
Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB und Art. 34 GG, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."
Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München bereits eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der pauschalen Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach § 7 Abs. 3 StrEG 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten bereits nach dem Freispruch angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.