Viele Jurastudierende sind noch weitgehend auf sich allein gestellt, wenn es darum geht, KI in der Ausbildung effizient zu nutzen. Dabei werden KI-Werkzeuge in der juristischen Praxis bereits vielfältig eingesetzt – von der Vertragsanalyse bis hin zur automatisierten Erstellung von Schriftsatzmustern.
Diese Diskrepanz zwischen modernem Kanzleialltag und tradiertem Studium wirft die Frage auf: Wie kann die juristische Ausbildung ausreichend auf das KI-Zeitalter vorbereiten?
KI-Kollegen haben viele Gesichter
Die Anforderungen an den Einsatz von KI unterscheiden sich je nach Berufsbild deutlich. Richterinnen und Richter müssen KI-Ergebnisse insbesondere kritisch einordnen können – etwa wenn KI-gestützte Zitate, wie zuletzt vermehrt beobachtet, in Schriftsätzen auftauchen. Sie benötigen daher vor allem Analyse- und Bewertungskompetenz, also die Fähigkeit, KI-Output zu überprüfen.
In Unternehmen wiederum wird von Syndikusjuristinnen und -juristen zunehmend erwartet, KI-basierte Tools im eigenen Arbeitsbereich einzusetzen, Compliance-Vorgaben zu berücksichtigen und organisationsweite KI-Policies mitzugestalten.
Am dynamischsten ist die Entwicklung in der Anwaltschaft: Während alle Juristinnen und Juristen lernen müssen, KI-Systeme fachgerecht einzusetzen, wird es in größeren Wirtschaftskanzleien immer wichtiger, auch an der Mitentwicklung maßgeschneiderter KI-Lösungen mitzuwirken. Viele Kanzleien bauen derzeit interne Produkt- oder Entwicklungsteams auf, in denen Berufsträger eine zentrale Rolle als Fachexpertinnen, Sparringspartner und Qualitätsinstanzen einnehmen. Sie müssen also nicht nur KI bedienen können, sondern auch verstehen, wie ein juristisches Problem in Datenstrukturen, Workflows oder Modellparameter übersetzt wird – und wo im Entwicklungsprozess typische juristische Fallstricke lauern.
KI als Lernhelfer: Tutor, Sparringspartnerin und Korrektor
Um Studierende auf die Praxis vorzubereiten, kann KI bereits in der Ausbildung gezielt als Lernhilfe eingesetzt werden. So gibt es an der LMU München beispielsweise schon einen KI-Tutor für Jurastudierende. Denkbar sind verschiedene Rollen im Lernprozess:
Intelligente Tutor-Systeme können individuelles Coaching bieten. Beispielsweise generieren sie auf die jeweilige Vorlesung abgestimmte Quizfragen und ermöglichen es Studierenden, per Chat Fragen zum Vorlesungsstoff zu klären. Darüber hinaus können Tutoren Definitionen abfragen und die Freitexteingaben von Studierenden mit hinterlegten Lösungen vergleichen. Das System gibt unmittelbar Feedback und erklärt, was in der Antwort fehlte oder falsch war. Durch solche Systeme wird personalisiertes, aktives Lernen möglich; ein KI-Tutor fungiert dabei als digitaler Repetitor.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist KI als Gegenspieler in der juristischen Argumentation. Studierende können eine KI bitten, zu ihrem vertretenen Standpunkt die Gegenposition einzunehmen. So ließen sich z.B. Moot Courts anbieten oder in Übungsfällen die Gegenseite von einer KI ausarbeiten lassen, um blinde Flecken in der eigenen Argumentation aufzudecken.
Auch die Vorbereitung auf das Examen – insbesondere auf den mündlichen Teil – lässt sich hervorragend durch KI ergänzen. Studierende könnten mit einer Chatbot-KI prüfungsähnliche Dialoge führen, um freies Sprechen und Argumentieren zu üben. An der Universität Bayreuth kommt beispielsweise ein "ExamSim" zum Einsatz, ein KI-Simulator, der Jurastudierenden dabei hilft, sich auf mündliche Prüfungen vorzubereiten. Viele dieser Funktionen können zudem durch das Hochladen eigener Aufzeichnungen in ein Large Language Model (LLM) erreicht werden, beispielsweise in Form eines Custom-GPT. Dies kann Lernenden insbesondere helfen, die Hemmungen vor der Prüfungssituation abzubauen und gleichzeitig ihr Fachwissen aktiv abzurufen.
Teamwork, Reflexionsvermögen und Frustrationstoleranz
Der Umgang mit KI erfordert drei Kernkompetenzen: Teamwork, Reflexionsfähigkeit und Frustrationstoleranz. Die Entwicklung und der effektive Einsatz von KI-Lösungen sind ein absoluter Teamsport. Für die Ausbildung bedeutet das: Kommunikations- und Projektkompetenz rücken in den Fokus. Wo früher allein die Einzelleistung im Gutachtenstil zählte, gewinnt nun die Fähigkeit an Bedeutung, gemeinsam mit anderen eine Lösung zu erarbeiten. Legal Operations, also die organisatorisch-prozessuale Seite juristischer Arbeit, wird von einer bloßen Optimierungsaufgabe zur Kernkompetenz. Studierende sollten lernen, juristische Probleme auch unter Effizienz- und Teamwork-Gesichtspunkten zu betrachten: Welche Aufgaben kann ich delegieren? Wie gestalte ich einen Ablauf so, dass Mensch und Maschine optimal zusammenspielen? Wo erstellt die KI erste Entwürfe und wo prüfen Fachexpertinnen und -experten?
Reflexion bedeutet, die eigenen Arbeitsprozesse bewusst zu analysieren und hieraus Ableitungen zu treffen. Diese Fähigkeit ist im KI-Kontext äußerst wichtig, wenn man KI sinnvoll prompten will. Auch hinsichtlich der Bewertung von KI-Ergebnissen ist dies hilfreich, um Ergebnisse der KI richtig einzuordnen. Denn wer etwa über das in ChatGPT vorhandene Wissen reflektiert, und zur Erkenntnis kommt, maßgeblichen fachlichen Kontext mitliefern zu müssen, kann nachvollziehen, warum die Aufgabe "Lass ChatGPT ein Rechtsgutachten erstellen und bewerte die Qualität des Ergebnisses" didaktisch fragwürdig ist. Selbst ein perfekter Prompt würde in so einem Fall mangels Fachwissen des Modells nur mäßig brauchbare Resultate liefern.
Damit verknüpft ist die Frustrationstoleranz im Umgang mit KI. Denn falls erste Gehversuche, KI-Tools in der juristischen Ausbildung zu nutzen, scheitern, wird dies häufig auf die allgemeine Qualität des Modells zurückgeführt. In der Praxis lassen sich jedoch durch iterative Prompt- und Kontextverbesserungen, sowie aufbereitete Daten oft hervorragende Ergebnisse erzielen. Dies setzt gleichwohl voraus, dass Lernende wie Lehrende einen kühlen Kopf bewahren und systematisch justieren. Der Austausch geeigneter Use Cases, Erfolge und Erfahrungswerte kann dazu beitragen, diese Frustrationstoleranz aufzubauen und – im Idealfall – in sportlichen Ehrgeiz zu verwandeln.
Auf der anderen Seite: Praxisnahe KI-Didaktik
Der staatliche Pflichtfachstoff wird trotz vieler lobenswerter Initiativen kaum mit dem rasanten Tempo der KI-Entwicklungen Schritt halten können. So sind jedem KI-Engagement in der Lehre mangels Incentivierung nicht unerhebliche zeitliche Grenzen gesetzt. In einer Welt, in der Studierende mit KI arbeiten (wollen), kann und sollte die juristische Didaktik diese Entwicklung aktiv begleiten, Potenziale aufzeigen und sie mit Blick auf das exponentielle Wachstum von KI-Systemen für einen sich wandelnden Rechtsmarkt vorbereiten. Konkret könnte dies bedeuten:
Lehrende sollten die technischen Limitierungen von KI-Systemen selbst durchdringen und Nachwuchsjuristinnen und -juristen vermitteln können. Beispielsweise kann eine Übung darin bestehen, einen von ChatGPT verfassten Lösungsvorschlag kritisch zu zerlegen: Wo hat die KI etwas Erfundenes eingebaut? Welche wichtigen Aspekte hat sie übersehen? Eine weitere Herausforderung entsteht ferner dadurch, dass Klausursachverhalte und Praxis hinsichtlich der Quantität der zu analysierenden Informationen trotz steigender Klausurumfänge stark variieren. Die Frage, wo KI das Potenzial hat, bei der Daten- und Sachverhaltsaufbereitung zu unterstützen, ist für die Praxis höchst relevant und Treiber branchenweiter Wertschöpfung, in der Ausbildung jedoch eher schwer vermittelbar.
Die Lehrenden selbst stehen vor der Herausforderung, mit der rasanten KI-Entwicklung Schritt zu halten. Was heute Stand der Technik ist, kann in einem Jahr überholt sein. Hier hilft ein intensiver Austausch zwischen Hochschulen und Praxis – bisher etwa durch Moot Courts, Praktika oder Anwaltsdozenten. Diese Angebote sollten im Hinblick auf KI verstärkt werden: Welche Tools setzen Kanzleien aktuell ein? Wie sieht Innovation jenseits von Prompts und Use Cases aus? Wie transformiert KI die Zusammensetzung anwaltlicher Teams? Ein regelmäßiger Dialog zu diesen Fragen kann den Lehrstoff aktuell halten. Zudem sollten Hochschulen den Mut haben, neue Formate außerhalb des juristischen Kosmos auszuprobieren – seien es interdisziplinäre Seminare mit Informatikstudierenden, Legal-Tech-Labs oder hands-on Veranstaltungen wie der Hamburg Legal Hackathon. Solche Formate sind wertvoll, um Studierenden die Berührungsangst vor Technik zu nehmen und ihnen zu zeigen, dass man KI-Kompetenz nicht "einfach später nebenbei on the job" erwirbt, sondern dass sie Teil ihres professionellen Rüstzeugs sein sollte.
Auf dem Weg zur zwiegespaltenen Juristenausbildung?
Falls die juristische Ausbildung weitgehend traditionell bleibt, droht eine gefährliche Schere: Der digitale Wandel würde an den Fakultäten faktisch an der digitalen Examensklausur enden, während die Berufspraxis sich dynamisch weiterentwickelt. Es reicht daher nicht aus, lediglich darüber zu diskutieren, welches materielle Wissen Juristen im KI-Zeitalter benötigen. Entscheidend ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem "Wie" der juristischen Tätigkeit.
Gerade das Referendariat bietet hierfür einen idealen Rahmen. Es verbindet Ausbildung und Praxis, gewährt Einblicke in verschiedene Berufsfelder und ermöglicht, KI-Werkzeuge nicht abstrakt, sondern in realen Arbeitsabläufen zu testen. Damit dieser Wandel gelingt, braucht es jedoch ein offenes Zusammenspiel von Praxis, Fakultäten und juristischem Nachwuchs. Nur wenn alle Beteiligten bereit sind, bestehende Routinen zu hinterfragen und neue Kompetenzen zu entwickeln, kann die juristische Ausbildung den gemeinsamen Schritt in die Zukunft schaffen und verhindern, dass sich eine zweigeteilte Juristengeneration herausbildet. Denn Juristin oder Jurist zu sein bedeutet immer auch, sich neuen Entwicklungen anzupassen – im 21. Jahrhundert eben auch der KI.


