Juristische Examensklausuren sind heute deutlich schwieriger als früher. Das ist das zentrale Ergebnis einer umfassenden Studie von Adrian Hemler und Malte Krukenberg, die in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft erschienen ist und seitdem in interessierten Kreisen für Furore sorgt. Die Autoren haben Examensklausuren aus Hessen und Baden-Württemberg aus vier Generationen analysiert: 1948, die 1970-er und die 1990-er sowie die Jahre 2018 bis 2022. Die beiden Wissenschaftler haben sowohl die Sachverhalte als auch die dazugehörigen Lösungsskizzen untersucht. Eine bundesweite Analyse sei aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft diverser Landesjustizprüfungsämter nicht möglich gewesen.
Im Mittelpunkt der Untersuchung standen dabei sechs Schwierigkeitsfaktoren: die Länge und Lesbarkeit der Sachverhalte, die Länge der Lösungsskizzen, die Anzahl und Kombination der abgeprüften Rechtsgebiete, die Zahl der Klausurschwerpunkte sowie die Zahl der Aufgaben und Personenverhältnisse. Diese Faktoren sollen nach Ansicht der Autoren die mentale Belastung messen, die eine Klausur für einen durchschnittlichen Prüfling bedeutet.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind eindeutig: Fünf von sechs Faktoren zeigen einen deutlichen Anstieg, nur die Lesbarkeit blieb konstant.
Klausursachverhalte 170% länger als in den 90-er Jahren
Die quantitative Analyse offenbart zunächst einen dramatischen Zuwachs bei der Textlänge. Der Median der Sachverhaltslänge lag in den 1970er-Jahren bei 1.704 Zeichen. In den 1990-ern stieg er um fast 50% auf 2.538 Zeichen. Heutige Klausuren erreichen im Median 6.863 Zeichen – ein Plus von 170% gegenüber den 1990-ern. Was früher als extrem langer Sachverhalt galt, ist heute Durchschnitt.
Noch deutlicher fällt der Anstieg bei den Lösungsskizzen aus: Von 8.082 Zeichen in den 1990-ern auf 51.190 Zeichen heute – ein Wachstum von 533%. Die Lösungshinweise sind inzwischen so umfangreich, dass frühere Musterlösungen im Vergleich wie stichpunktartige Skizzen wirken. Roland Schimmel, Professor für Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences, gibt auf LinkedIn allerdings zu bedenken, dass die umfangreicheren Lösungsskizzen auch darauf zurückzuführen sein könnten, dass die Korrektur "eine größere Vielzahl von Bearbeitungsansätzen zu würdigen versucht" – oder man die Korrektorinnen und Korrektoren "mehr als früher an die Hand nehmen will".
Die Lesbarkeit der Texte blieb dagegen weitgehend unverändert. Kennzahlen wie der Flesch Reading Ease (Messung der durchschnittlichen Satzlänge und Silbenzahl) oder die lexikalische Diversität (das Verhältnis einzigartiger Wörter zu allen Wörtern) zeigen über alle Jahrgänge hinweg ein solides Niveau. Das bedeutet: Die Sprache ist nicht komplizierter geworden, aber die Texte sind heute erheblich länger.
Immer mehr Rechtsgebiete, Meinungsstreitigkeiten und Schwerpunkte
Aber auch die Inhalte der Examensklausuren haben sich verändert – so das Ergebnis der Studie. Klausuren der 1940-er und 1970-er Jahre hätten sich meist auf wenige Kernprobleme und ein Rechtsgebiet beschränkt. In den 1990-ern seien vermehrt Meinungsstreitigkeiten hinzugekommen, die eine vertiefte Argumentation erforderten. Heute kombinierten die Examensklausuren regelmäßig mehrere Rechtsgebiete, Nebengebiete und prozessuale Fragen.
Im Zivilrecht prüften ältere Klausuren laut den Autoren vor allem klassische Themen wie Eigentumsvorbehalt oder Rücktritt. Heute sind Kombinationen üblich: Kaufrecht, AGB-Recht, Bereicherungsrecht, GoA, Mietrecht und zusätzlich prozessuale Fragen – alles in einer Klausur. Die Zahl der Klausurschwerpunkte habe sich mehr als verdoppelt: von zwei bis drei in den 1970-ern auf acht bis neun heute.
Peter Oestermann, Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, der auch am Exzellenzcluster der Universität Münster beteiligt ist, bezeichnet die immer längeren Sachverhalte gegenüber beck-aktuell als "großen Missstand". Zwar sei es durch eine ausführlichere Mitteilung der Rechtsmeinung der Beteiligten einfacher, Probleme zu finden, "aber die Erwartungshaltung ist auch höher".
Auch im Öffentlichen Recht zeige sich diese Entwicklung deutlich. Neben verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen träten europarechtliche Probleme und komplexe prozessuale Konstellationen. Eine Klausur aus dem Frühjahr 2019 verlangte die Prüfung eines Bund-Länder-Streits, eines Antrags nach § 32 BVerfGG und einer Landesverfassungsbeschwerde – ergänzt um Fragen zur unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien und zur Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Solche Verschränkungen waren in den 1970-ern und 1990-ern kaum zu finden. Auch hier hat sich die Anzahl der abgefragten Schwerpunkte mehr als verdoppelt.
Im Strafrecht falle der Anstieg moderater aus, sei aber ebenfalls erkennbar: mehr Tatbestände, mehr Verflechtung mit dem Allgemeinen Teil und zusätzliche prozessuale Aufgaben. Eine aktuelle Klausur aus dem Strafrecht verlangte beispielsweise die Prüfung von 16 Tatbeständen, darunter Raub mit Todesfolge, versuchte Erfolgsqualifikation und komplexe Rücktrittsprobleme – ergänzt um Fragen zur Beweisverwertbarkeit nach § 136 StPO.
Dr. Jonas Henning, Fachanwalt für Strafrecht und Dozent bei Alpmann Schmidt, hält bereits den Anstieg im Strafrecht für bedenklich. Auf LinkedIn schreibt er: "Im Strafrecht bleibt kaum Zeit zum Nachdenken. Wissen muss abrufbar sein. Das ist eine Kernkompetenz, die 2025 meines Erachtens diesen Fokus nicht verdient."
"Nur die Harten kommen in den Garten"
Einen monokausal logischen Grund für die immer schwierigeren Prüfungen benennen die Autoren nicht. Als eine naheliegende Erklärung benennen sie das Wachstum der Rechtsmenge. Solange der Prüfungsstoff in den Ausbildungsordnungen mithilfe üblicher Rechtsgebietsbezeichnungen benannt werde, führe eine Expansion des Rechts auch zu einer Expansion der Prüfungsmenge. Zudem könnte die Motivation für so viel schwierigere und komplexe Klausuren auch in einer guten Vorbereitung auf den späteren Beruf liegen, in dem Juristinnen und Juristen ebenfalls komplexe und umfangreiche Sachverhalte schnell einordnen und abarbeiten müssen. Auch einen besseren Zugang zu Informationen und damit zu Lernmaterialien sprechen die Autoren an. Eine immer effizientere und längere Examensvorbereitung könnte zudem zu immer kompetenteren Kandidatinnen und Kandidaten führen, woraufhin auch der Schwierigkeitsgrad der Klausuren angepasst werde.
Didaktiker Schimmel spricht an dieser Stelle ein interessantes Phänomen an: Wenn man davon ausginge, dass jeder im Staatsexamen sein Bestes gibt und dass die Ergebnisse seit Jahrzehnten gleich schlecht ausfallen, "spricht das dafür, dass es immer klügere Absolventen sind, die immer schwierigere Prüfungen mit dem gleichen Erfolg meistern." Werden Jurastudierende also einfach immer schlauer?
Auch ein "race to the top" zwischen Prüfungsämtern und Prüflingen sowie der unter anderem von der Juristenschwemme der 1990-er Jahre geprägte Konkurrenzdruck ("Nur die Harten kommen in den Garten") könnten laut Studie mitursächlich sein. Außerdem halten die Autoren es für möglich, dass der über die Jahrzehnte schleichende Schwierigkeitsanstieg von den Verantwortlichen überhaupt nicht wahrgenommen werde. "Im Zuge dessen könnte auch ein gewisser Profilierungsdrang im Rahmen der akademischen Hierarchie sowie missgunstmotiviertes Gatekeeping innerhalb der juristischen Mikrokultur dazu geführt haben, dass neue Klausuren stets mit etwas höherem Anspruch gestellt wurden", schreiben Hemler und Krukenberg.
Diesen Punkt sieht auch der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. in seiner Stellungnahme an beck-aktuell: "Das Studium darf sich nicht länger auf seinem hohen Prestigecharakter ausruhen, sondern muss realistisch und effektiv auf das Referendariat und den juristischen Berufsalltag vorbereiten." Es bedürfe vielmehr einer umfassenden Evaluation des Pflichtfachstoffkatalogs, "um die Studieninhalte an passender Stelle zu entschlacken und mit den Aspekten anzureichern, die die juristische Arbeitsweise ausmachen".
"Die Staatsexamina sind kein Sportwettkampf"
Den festgestellten Schwierigkeitsanstieg halten die Autoren im Hinblick auf die "finanziellen, organisatorischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Kosten" für rechtfertigungsbedürftig. Denn: "Die Staatsexamina sind kein Sportwettkampf. Die Kandidaten sollen nicht durch ein stetiges Hochschrauben der Anforderungen zu immer besseren Leistungen angespornt werden, sondern ein anforderungsentsprechendes Ausbildungsniveau erreichen."
Im Ergebnis rechtfertige jedenfalls keine der möglichen genannten Ursachen einen derartigen Anstieg der Anforderungen. Daher sind nach Ansicht der Autoren Reformen dringend notwendig.
Davon zeigt sich auch Quint Haidar Aly, Gründungsmitglied der Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft, gegenüber beck-aktuell überzeugt: "Inhaltlich unterstreicht die Studie nochmal, wo der zentrale Ansatzpunkt für echte Reformen liegen muss: in den Staatsprüfungen. Reformen ohne Anpassungen im Staatsexamen gehen an den Kernherausforderungen vorbei."
Susanne Hähnchen, die den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Universität Potsdam innehat, ist vom Ergebnis der Studie nicht überrascht. Allerdings ergebe sich daraus ein Henne-Ei-Problem: "Die Unis sagen, sie müssen auf die Examina – die der Staat abnimmt und vorgibt – vorbereiten. Die JPAs sagen, sie können nur prüfen, was gelehrt wird." Sie ist deswegen der Ansicht, dass Veränderungen zwingend von oben kommen müssen, also von der Bundesebene.
Auch Sophie Dahmen von der Initiative iur.reform begrüßt die Studie gegenüber beck-aktuell: "Die gefühlte Wahrheit ist nun Teil eines datenbasierten Diskursfundaments." Aus Sicht von iur.reform bestätige die Studie lediglich, was viele ohnehin bereits als Problem wahrgenommen haben – "aber sie verschärft auch den Handlungsdruck, weil gezeigt wird, dass das Schwieriger-Werden kein Randphänomen, sondern systematisch ist."
Die Studie schlägt drei Reformoptionen vor: Die kleine Lösung bestünde darin, den Schwierigkeitsgrad an vergangene Niveaus anzupassen. Dafür seien Obergrenzen für Sachverhalts- und Lösungsskizzenlänge sowie die Anzahl der Rechtsgebiete und Aufgaben festzulegen. Die mittlere Lösung würde zusätzlich die Bewertungskultur in den Blick nehmen und prüfen, ob die heutige Korrekturpraxis überhaupt Leistungsniveaus reproduzierbar abbilden kann. Die große Lösung, welche die Autoren der Studie explizit favorisieren, sieht eine grundlegende Reform des juristischen Ausbildungssystems vor. So wie sie seit Jahrzehnten von verschiedenen studentischen Interessenverbänden, Experten, Praktikerinnen und Professoren gefordert wird.


