Dem BVerfG komme eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu, erklären der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristentag, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Richterbund. Im Widerspruch zur großen Bedeutung des Gerichts stehe seine schwache Absicherung im Grundgesetz. Die Verbände sehen weder einen Schutz gegen Blockaden durch parlamentarische Minderheiten noch gegen zielgerichtete gesetzliche Eingriffe einfacher Mehrheiten. Dass es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Aushebelung des BVerfG gekommen ist, beruhe allein auf dem politisch-gesellschaftlichen Konsens der vergangenen Jahrzehnte. Die Rechtsstaatskrisen in europäischen Nachbarstaaten hätten gezeigt, dass dies nicht so bleiben muss.
Aber nicht nur das BVerfG, sondern auch die Verfassungsgerichte der Länder müssten verfassungsrechtlich gegen Blockaden abgesichert und besser vor zielgerichteten Eingriffen geschützt werden, heißt es in der Erklärung weiter. "Der Schutz einer unabhängigen Justiz in Bund und Ländern ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, das über parteipolitischen Erwägungen stehen muss."
Einen besseren Schutz der Verfassungsgerichte sehen die juristischen Berufsorganisationen aber nur als ersten Schritt. Daneben brauche es politische Initiativen in den Bundesländern, um die Dritte Staatsgewalt insgesamt bestmöglich gegen gezielte Eingriffe in ihre Unabhängigkeit abzusichern und sie "als Bollwerk der Demokratie zu stärken". Die Beispiele Polens oder Ungarns zeigten, wie schnell selbst vermeintlich stabile Rechtsstaaten kippen können.
Das BVerfG resilienter machen – hierzu hatte zunächst die Ampelkoalition Pläne. Und auch die Union hatte sich offen gezeigt. Doch dann hatte sie die Gespräche abgebrochen: Man sehe vorerst keinen Bedarf, das Gericht als Reaktion auf das Erstarken extremer Parteien stärker vor Einflussnahme zu schützen.