Finanzpaket passiert Bundestag: Nächste Hürden sind die LVerfG und der Bundesrat
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Das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD hat die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag bekommen. Doch die Gegner des Vorhabens geben noch nicht auf. Bevor das Gesetz zum Bundesrat geht, wollen mehrere FDP-Fraktionen vor die Landesverfassungsgerichte ziehen.

Der Bundestag hat grünes Licht für den historischen Schuldenplan von Union und SPD gegeben. Mit den Stimmen der Grünen erreichte das Vorhaben, hunderte Milliarden Euro für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz freizugeben, am Dienstag die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Für die Änderungen stimmten 512 Abgeordnete, 206 votierten dagegen.

Für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit soll danach die Schuldenbremse gelockert werden. Außerdem wird ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur geschaffen, allein 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen. Knapp wurde es nicht, es gab mehr als 20 Stimmen Puffer auf die erforderlichen 489 Stimmen. Bevor die Schuldenpläne Realität werden können, muss am Freitag allerdings noch der Bundesrat zustimmen – auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

FDP-Fraktionen wollen Einigung im Bundesrat verhindern

Bevor es dazu kommt, könnte es aber noch einen weiteren Versuch geben, das umstrittene Gesetzpaket vor Gerichten aufzuhalten. Die FDP-Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen haben Klagen vor den jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfen angekündigt. Sie beklagen eine mangelnde Beteiligung der Landesparlamente bei dem Vorhaben. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung.

Mit der Grundgesetzänderung solle direkt in die Verfassungsräume der Länder eingegriffen werden. Teil des Pakets ist ein höherer Schuldenspielraum für die Länder. In Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern ist die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung festgeschrieben. Mit ihren Klagen wollen die Fraktionen einen Beschluss des Bundesrats verhindern.

Heftige Debatte im Bundestag

Der Abstimmung am Dienstag im Bundestag war eine heftige Debatte um die umstrittene Grundgesetzänderung vorangegangen. Obwohl die Grünen letztlich mit "Ja" gestimmt haben, rechnete Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann mit Friedrich Merz ab. Er habe bereits im vergangenen Jahr gewusst, dass Deutschland dringend Investitionen und zugleich mehr Geld für die Verteidigung brauche. Die Union aber habe das öffentlich nie zugegeben und die Grünen sogar noch für entsprechende Forderungen diffamiert. "Aber ich bin dennoch in der Sache froh, dass wir das jetzt heute so entscheiden, denn es ist notwendig für unser Land", sagte Haßelmann.

Merz verteidigte seine Pläne mit Verweis auf die Sicherheit Deutschlands, Europas und der Nato. SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil warb mit Vorteilen der geplanten Investitionen für Bürgerinnen und Bürger. "Dieses Paket wird die Mehrheit der Menschen in ihrem Alltag entlasten", sagte er.

Harte Vorwürfe kamen aus den Reihen der AfD, der FDP, des BSW und der Linken. FDP-Fraktionschef Christian Dürr warf der Union vor, sich gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Landes zu entscheiden. Der Linken-Politiker Sören Pellmann redete mit Blick auf die geplante Aufrüstung von "Nebelkerzen aus Angst und Furcht" und die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht sagte: "Kriegskredite mit Klimasiegel, darauf muss man erstmal kommen."

Beschlussfassung bis zuletzt auf der Kippe

Für den Beschluss war extra noch einmal der alte Bundestag einberufen worden, weil die Mehrheitsverhältnisse im nächsten Bundestag eine Verfassungsänderung schwierig gemacht hätten. Bis zuletzt war nicht sicher, ob die Parlamentarier würden abstimmen können. Mit mehreren Eilanträgen hatten sich zuvor zahlreiche Abgeordnete und Fraktionen gegen die Beschlussfassung sowie gegen die Sondersitzungen als solche gewehrt.

Das BVerfG hatte es am vergangenen Freitag und am gestrigen Montag jeweils abgelehnt, die Sitzungen per einstweiliger Anordnung zu untersagen. Die Abgeordneten und die Fraktion hatten unter anderem argumentiert, der alte Bundestag sei nicht ordnungsgemäß einberufen worden. Außerdem hatten sie angeführt, der alte – eigentlich bereits abgewählte – Bundestag sei nicht mehr handlungsbefugt. Mit beiden Argumenten hatten sie keinen Erfolg. Ebenso wenig mit dem Vortrag, die Abgeordneten hätten nicht genug Zeit gehabt, um sich vor der Abstimmung ausreichend mit der Materie auseinanderzusetzen. Hier hatten sich weitere Abgeordnete auch auf die Last-Minute-Änderungsanträge nach einem Kompromiss mit den Grünen berufen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 18. März 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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