Das beA-Verbot war zunächst aus dem Entwurf des JStG 2024 entfernt worden, im finalen Gesetz aber plötzlich wieder aufgetaucht – "laut rechtspolitischen Kreisen aus Versehen“, wie DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge ausführt. Anwälte und Anwältinnen müssten danach nun über das Elster-Portal mit dem Finanzamt kommunizieren. Doch dieses sei nicht dafür ausgelegt, Schriftsätze unter Einhaltung gesetzlicher Fristen zu übermitteln, warnt der DAV. Die mögliche Folge: Bürger und Bürgerinnen würden Rechtsschutzmöglichkeiten einbüßen.
Noch vor der Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat hätten Experten, Expertinnen und Verbände auf die Problematik hingewiesen, so der Anwaltverein weiter. Doch dann sei die Ampelkoalition zerbrochen und in der Unruhe ein eigentlich angekündigter Änderungsantrag ausgeblieben. Um den Fehler wieder zu beheben, brauche es deshalb nun vermutlich eine gesetzliche Korrektur, die "auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden" darf, so Ruge. Ein Reparaturgesetz sei "schnellstmöglich auf den Weg zu bringen".