Bundesrats-Sitzung: Der Haushalt 2024 wird angepasst, der Krankenhaus-Atlas kommt

Der Bundesrat hat den Weg für ein zweites Gesetz freigemacht, mit dem die aus dem Haushaltsurteil des BVerfG resultierenden Finanzierungslücken geschlossen werden sollen. Grünes Licht gab es auch für das staatliche Krankenhausregister, nicht aber für Änderungen am Onlinezugangsgesetz.

Neben dem Wachstumschancengesetz und der Cannabis-Legalisierung hat der Bundesrat am Freitag vor dem Hintergrund des BVerfG-Haushaltsurteils vom November 2023 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Eine höhere Luftverkehrssteuer, ein schrittweises Absenken der Agrardiesel-Subventionen, die Abschaffung des Bürgergeldbonus und schärfere Sanktionen beim Bürgergeld sind damit gesetzt.

Auch das Krankenhaustransparenzgesetz hat - nach einem Scheitern im ersten Durchgang - nun die Länderkammer passiert: Bürger sollen sich danach künftig in einem staatlichen Online-Atlas über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in ganz Deutschland informieren können. Auf einem interaktiven Portal sollen Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe abrufbar sein. 

Auf einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses hin gab der Bundesrat sein Okay auch für neue, harmonisierte Regeln zur Kfz-Haftpflicht. Betroffen sind die Regelungen zu Schadensverlaufsbescheinigungen der Versicherten und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Des Weiteren wird zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern.

Wer einen Doktortitel hat, wird diesen in seinem Ausweisdokument künftig nicht mehr als dem Nachnamen vorangestelltes "Dr." finden, sondern in einem separaten Feld. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesinnenministeriums hat der Bundesrat zugestimmt. Die Neuerung soll Komplikationen an Grenzkontrollen in anderen Staaten vermeiden - oft war das "Dr." als Teil des Nachnamens begriffen worden.

Wie es mit der digitalen Kommunikation mit der Verwaltung weitergeht, ist dagegen offen: Das vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Eventuell wird der Vermittlungsausschuss tätig.

Redaktion beck-aktuell, bw, 22. März 2024 (ergänzt durch Material der dpa).