Nach den Feststellungen des Landgerichts hat Berger die vom Bankhaus Warburg von 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte initiiert. Er beteiligte sich an diesen nicht nur als Rechts- und Steuer-, sondern auch als "Strategieberater". Die über Eigenhandel und Fonds abgewickelten Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war.
Berger plante Transaktionen und setzte sie um
Die Körperschaftsteuererklärungen und Erstattungsanträge, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen enthielten, unterzeichnete Berger zwar nicht selbst. In seiner Funktion als Ideengeber, Initiator und Berater wirkte er jedoch als Schlüsselfigur bei der Planung und Umsetzung der Transaktionen mit. Gemeinsam mit anderen erreichte er, dass die zuständigen Finanzbehörden zu Unrecht insgesamt über 275 Millionen Euro auszahlten. Berger profitierte insgesamt in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro. Das Geld wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen.
Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision Bergers verworfen. Ein Verfolgungsverbot bestehe nicht. Die Auslieferungsbewilligung umfasste laut BGH die Taten, wegen derer Berger verurteilt wurde (Beschluss vom 20.09.2023 – 1 StR 187/23).
Komplett aufgearbeitet sind die Cum-Ex-Deals damit allerdings noch immer nicht: Gerade erst hat der Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius vor dem LG Bonn begonnen. Und vor dem LG Frankfurt am Main muss sich derzeit ein früherer Top-Steueranwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer verantworten.