3/2023
Im Editorial des Heftes 17/2022 habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, woran das Onlinezugangsgesetz (OZG) auf kommunaler Ebene (noch) scheitert. Der Text, der den Vorschlag für eine Verfassungsänderung (näher ausgeführt in ZRP 2022, 256 ff.) umreißt, endete mit dem Satz „Jetzt ist politischer Mut zum Befreiungsschlag gefragt!“. Unterdessen wurde auf netzpolitik.org der erste Entwurf für das OZGÄnderungsgesetz („OZG 2.0“) „geleaked“, der sich seit Ende letzten Jahres in der Ressortabstimmung befinden soll. Und leider bewahrheitet sich offenbar, dass die Digitalisierungspolitik der Trippelschritte fortgesetzt wird, obgleich das Scheitern des OZG 1.0 nach 5-jähriger intensiver Befassung auf allen Verwaltungsebenen mit Ablauf des 31.12.2022 „amtlich“ ist.
Der Entwurf enthält verschiedene begrüßenswerte Aspekte: So sieht § 9a I endlich ausdrücklich vor, dass die Antragstellung über ein Verwaltungsportal mit eID die Schriftform ersetzt und §§ 10 f. werten das bisherige rudimentäre „Datenschutzcockpit“ inhaltlich deutlich auf. Ausdifferenziert bleiben die Portalverbund-Themen, also das Front-end“, die Homepage, auf der die Nutzer/innen Anträge digital stellen. Dagegen spricht selbstverständlich nichts, auch wenn die zeitgemäßen Aspekte des Service Designs nicht expliziert (geschweige denn konkretisiert) werden.