Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder
1-2/2023
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Jahr 2022 war zum Großteil noch von der Corona-Pandemie und deren Aufarbeitung
durch Verwaltungs- und Verfassungsgerichte geprägt. Im Februar hat uns der Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine vor einer Vielzahl weiterer Herausforderungen gestellt, die
Bundeskanzler Olaf Scholz als Zeitenwende bezeichnet hat. Diese hat sich ua, weil vor allem
Gaslieferströme zunächst unterbrochen und dann sogar geendet haben, in einer
Energiekrise niedergeschlagen. In hektischer Betriebsamkeit hat der Gesetzgeber Gesetze und Verordnungen zur Gewährleistung der Energiesicherheit in
Krisenzeiten verabschiedet. Eine zentrale Rolle nehmen dabei zum einen die europäische Security of Supply (SoS)-Verordnung sowie der darauf gestützte Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein. Zudem wurden das Energiesicherungsgesetz und die dazugehörige Gassicherungsverordnung novelliert und den staatlichen Stellen weitreichende Befugnisse eingeräumt sowie ein Gasspeichergesetz verabschiedet. All diese Maßnahmen
hat Markus Ludwigs in seinem Beitrag (NVwZ 2022, 1086) nachgezeichnet.
In dem Kontext der Zeitenwende ist auch feststellbar, dass der Extremismus
im öffentlichen Dienst stark zugenommen hat. Daher, so Andreas Voßkuhle (NVwZ 2022,
1841), sei der herkömmliche Umgang mit Extremisten auf dem Prüfstand zu stellen und
einige neuere Entwicklungen in den Blick zu nehmen. Als eine erste Reaktion auf diesen Befund hat der Bundesgesetzgeber einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht, den Klaus Herrmann im nächsten Heft kommentieren wird. Schließlich hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, am 1.1.2023 in Kraft getretenen, verabschiedet, das Heusch/
Houben trefflich dergestalt kommentieren, dass manche Neuerungen nach ihrer Intention
durchaus geeignet erscheinen, das gewünschte Ergebnis zu fördern, indes: „Grau ist alle
Theorie“, die Praxis muss erweisen, ob die Effekte auch tatsächlich zu realisieren sind, vor
allem dem ungenügenden Vollzug muss entgegen gewirkt werden (NVwZ 2023, 7). In die
ähnliche Richtung geht die Stellungnahme von Andreas Dietz, der das Chancen-Aufenthaltsrecht (NVwZ 2023,15) kritisch erörtert, nämlich: „Zwischen den migrationsrechtlichen Instrumenten – überspitzt – aus Zuckerbrot und Peitsche hat der Gesetzgeber sich für Zuckerbrot entschieden. Allerdings hat er mit dieser Form der Chancen-Aufenthaltserlaubnis den
Zucker deutlich zu hoch dosiert.“
Zu guter Letzt freue ich mich, mit dieser Ausgabe zwei prominente Wissenschaftlerinnen,
nämlich Professorin Dr. Andrea Kießling und Professorin Dr. Sabine Schlacke im Herausgeberkreis begrüßen zu können (s. dazu NVwZ aktuell, S. VII). Ebenso freue ich mich, dass,
nachdem die Kollegin Dr. Christiane Prause im Juli in Ruhestand gegangen, Rechtsanwalt
Dr. Johannes Heuschmid, der das redaktionelle Handwerk beim Hugo-Sinzheimer-Institut
gelernt hat und zuletzt Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit war, in die Schriftleitung
eingetreten ist.
Im Namen des gesamten NVwZ-Teams wünsche ich Ihnen ein gutes, erfolgreiches und vor
allem gesundes Jahr 2023.
Ihr Achim Schunder