CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung

Dr. Hannes Zieglmaier und Tim Zumbach

BMF-Entwurfsschreiben vom Juni 2023

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Wirtschaftsverbänden einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung für inländische B2B-Umsätze zum Ziel hat.


 

Praxis-Info!

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2022 unter dem Namen „VAT in the Digital Age“ (kurz „ViDA“) einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, durch welchen die elektronische Rechnungstellung künftig für alle Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU ab dem Jahr 2028 zur Pflicht werden soll.

Ziel des Ganzen ist es, den länderübergreifenden Umsatzsteuerbetrug in der EU zu bekämpfen. Daneben hat sich auch die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, dem inländischen Umsatzsteuerbetrug einen Riegel vorzuschieben.

Im Entwurf des BMF-Schreibens ist die E-Rechnung für in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige B2B-Umsätze (Business-to-Business – Leistungsaustausch findet ausschließlich zwischen Unternehmen statt) verpflichtend ab dem 1.1.2025 vorgesehen. Der Entwurf schlägt dabei vor, dass E-Rechnungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (gemäß der Richtlinie 2014/55/EU) vom 16.4.2014 entsprechen sollten. Das bedeutet: Der Entwurf greift auf das Dateiformat zurück, welches bereits für E-Rechnungen im B2G-Bereich (Business-to-Government – Leistungsaustausch findet zwischen Unternehmen und Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden statt) eingesetzt wird (ZUGFeRD und XRechnung).

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Hinzuweisen ist darauf, dass eine Bilddatei, eine pdf-Datei oder eine eingescannte Papierrechnung diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Gegen den Entwurf wenden die Wirtschaftsverbände ein, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit dem engen Zeitplan überfordert wären. Daher werden hier Staffellösungen angeregt, welche eine schrittweise Einführung nach der Unternehmensgröße oder auch nach der Höhe des Rechnungsbetrags vorschlagen. Auch wird angeregt, ob es eine abweichende Frist zwischen der Verpflichtung zum Empfang und zum Versand der E-Rechnungen geben sollte.

 

 

Handlungsempfehlung:

Unternehmen müssen sich langsam, aber sicher mit dem Thema „E-Rechnung“ auseinandersetzen, da für die verpflichtende Umstellung unter Umständen nicht mehr viel Zeit bleibt. Hier sollten entsprechend Ressourcen eingeplant und umzustellende Geschäftsprozesse identifiziert werden.

Auch ist dringend zu empfehlen, zu prüfen, ob das derzeitige ERP-System die Voraussetzungen an eine E-Rechnung überhaupt abbilden kann. Andernfalls sollte hier vorsorglich Abhilfe geschaffen werden.


StB Dr. Hannes Zieglmaier, Prokurist der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

RA Tim Zumbach, LL.M.Tax., Director der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 8/2023

BC2023810

 

Rubriken

Menü

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

wiwicareer-vahlen

Teilen

Menü