FG Düsseldorf, Urteil vom 23.7.2018, 6 K 884/15 K,G,F (Revision zugelassen)
Am 6.9.2011 intervenierte die Schweizerische Nationalbank überraschend an den Währungsmärkten und legte einen Mindestwechselkurs von 1,20 CHF pro Euro fest. Umstritten ist, ob sich hierdurch bei Fremdwährungsverbindlichkeiten in Schweizer Franken die Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Teilwerterhöhung rechtfertigen lässt.
Während das FG Baden-Württemberg dies im Jahr 2017 bejaht hat, kommt das FG Düsseldorf in seinem Urteil zu einem anderen Schluss.