Justiz und Anwaltschaft begrüßen geplante Stärkung der Amtsgerichte

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Amtsgerichte stößt bei Sachverständigen auf breite Zustimmung. Die geplante Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts und neue Spezialisierungen werden begrüßt. Voraussetzung sei allerdings eine gute Ausstattung der Amtsgerichte.

Sachverständige aus Justiz und Anwaltschaft haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Amtsgerichte grundsätzlich begrüßt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. November deutlich.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Zuständigkeitsstreitwert nach § 23 GVG von 5.000 auf 10.000 Euro anzuheben. Zudem sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. Hintergrund ist der Rückgang zivilgerichtlicher Verfahren bei Amtsgerichten, der insbesondere kleinere Standorte belastet.

Die Sachverständige Beate Gsell sprach sich für eine empirische Evaluation der Streitwertanhebung aus. Die Wertgrenze für den Anwaltszwang solle nur moderat steigen. Die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH sei systemwidrig und sollte abgeschafft werden.

Anpassung an Geldwertentwicklung 

Marianne Krause von der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) hält die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für geboten. Sie sprach sich auch für eine Anpassung der Rechtsmittelstreitwerte aus. Die geplante streitwertunabhängige Spezialisierung der Gerichte verdiene Unterstützung.

Heike Kremer vom Deutschen Richterbund betonte, dass eine echte Stärkung der Amtsgerichte nur mit ausreichender personeller und technischer Ausstattung gelinge. Auch Bernd Scheiff, Präsident des OLG Köln, forderte eine dauerhafte Befähigung der Gerichte zur Bewältigung komplexer Verfahren – insbesondere im Zuge der Digitalisierung.

Rechtsanwalt Daniel Otte begrüßte die Reform, warnte aber vor einer Überforderung der Gerichte. Der Gesetzgeber solle prüfen, ob die Justiz den neuen Anforderungen gewachsen sei. Er regte zudem eine stärkere Spezialisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz an.

Risiken für Zugang zum Recht 

Thomas von Plehwe vom Deutschen Anwaltverein kritisierte, dass die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts die Arbeitsbelastung der Amtsgerichte erhöhen und die Qualität der Rechtsprechung gefährden könne. Auch die Verschiebung des Anwaltszwangs sei problematisch.

Franziska Benning von HateAid sieht Chancen für eine spezialisierte Rechtsprechung bei digitaler Gewalt, warnt aber vor Hürden beim Zugang zum Recht. Sie empfiehlt niedrigere Streitwerte für einfache Fälle und ein schnelles Verfahren bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen sieht unter anderem vor, die Berufungswertgrenze von 600 auf 1.000 Euro und die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde von 20.000 auf 25.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung erwartet dadurch eine geringfügige Reduktion der Rechtsmittelverfahren.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. November 2025.

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