CDU oder SPD angehörige Kreistagsmitglieder sollen Sitzungsgelder an "Weißen Ring" spenden
Der Vorsitzende des Kreistages hatte sich geweigert, einen fristgerecht eingegangenen Antrag der NPD-Fraktion zur Abstimmung auf die Tagesordnung zu setzen. Mit diesem Antrag will die NPD-Fraktion einen Aufruf des Kreistagsvorsitzenden an die den Regierungsparteien des Bundes (CDU und SPD) als Mitglied angehörenden Kreistagsmitglieder beschließen lassen, ab sofort ihre Sitzungsgelder dem Hilfsverein für Opfer von Kriminalität und Gewalt "Weißer Ring e.V." zu spenden. In der Begründung des Antrags wurde ausgeführt, dass Morde, Vergewaltigungen, Körperverletzungen, sexuelle Belästigungen, Raubüberfälle und viele Straftaten mehr das Ergebnis der rechtswidrigen Massenzuwanderung und der Politik der offenen Grenzen seien. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte die Weigerung des Kreistagsvorsitzenden, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, für rechtens erachtet.
VGH Hessen: Antrag fällt inhaltlich in Zuständigkeit des Kreises und Kompetenz des Kreistages
Der VGH Hessen gab dagegen der NPD-Fraktion Recht. Nach seiner Ansicht hat der Kreistagsvorsitzende die NPD-Fraktion durch die Nichtaufnahme ihres Antrags auf die Tagesordnung in ihren Rechten verletzt. Der Antrag der Fraktion sei am 14.08.2018 und damit fristgemäß entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistags beim Vorsitzenden des Kreistags eingegangen. Inhaltlich falle der Antrag – entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts – sowohl in die Zuständigkeit des Kreises als auch in die Kompetenz des Kreistages, so der VGH.