Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Urheberrechtsverletzungen durch Kurzzeituntermieter in der Ferienzeit

Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) warnt in einer Mitteilung vom 23.08.2017 vor Urheberrechtsverstößen durch Kurzzeituntermieter in der Ferienzeit. "Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen", sagt VZ-Rechtsexpertin Julia Berger. Vielen sei die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt würden.

Wohnungsvermittlungsplattformen übernehmen Schäden meist nicht

Über Plattformen zur Wohnungsvermittlung ließen sich in der Ferienzeit freie Wohnungen und Häuser untervermieten. Nicht selten dürften die Mieter dabei nicht nur die Wohnung, sondern auch das dort vorhandene Internet während der Mietdauer nutzen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern meldeten sich vermehrt Verbraucher, die als Anschlussinhaber einige Wochen nach der Untervermietung eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhielten. Oft sei den Vermietern unbekannt, dass die per Abmahnung geltend gemachten finanziellen Schäden meist nicht von der Wohnungsvermittlungsplattform übernommen werden. Auch eine Rechtschutzversicherung decke diese Fälle in der Regel nicht ab, sodass Vermieter auf möglichen Anwaltskosten sitzen bleiben würden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Belehrung darüber, dass das Internet nicht für illegale Dinge genutzt werden darf, bereits im Angebot auf der Wohnungsvermittlungsplattform einzubinden.

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2017.