Türkische Journalistin wegen Recherchen zu Steueroasen verurteilt

Eine türkische Journalistin ist nach Recherchen zu den "Paradise Papers" über Briefkastenfirmen und Steueroasen wegen Beleidigung eines hochrangigen Politikers zu rund einem Jahr Haft verurteilt worden. Außerdem muss Pelin Ünker, ehemalige Wirtschaftsredakteurin bei der Tageszeitung "Cumhuriyet", eine Geldstrafe von 8.600 Türkischen Lira (etwa 1.400 Euro) zahlen, wie ein Gericht in Istanbul Medienberichten zufolge am 08.01.2018 entschied. Ünker soll dem Gericht zufolge mit ihrer Arbeit Parlamentschef Binali Yildirim und seine Söhne diffamiert haben. Yildirim war bis vor kurzem Ministerpräsident der Türkei.

Umstrittene Geschäfte mit Briefkastenfirmen

Als Mitglied einer internationalen Gruppe von Journalisten, die zu den sogenannten Paradise Papers und damit zu umstrittenen Geschäften mit Briefkastenfirmen in Steueroasen recherchiert hatten, war Ünker Spuren zu türkischen Firmen mit Sitz in Malta gefolgt. Einige führten zu den Söhnen von Binali Yildirim.

Journalistin will Berufung einlegen

Ünkers Anwalt Abbas Yalcin sagte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und Ünker Berufung einlegen werde. Ein weiterer Anwalt, Tora Pekin, sagte, dass die Existenz der Firmen in Malta "Gegenstand öffentlicher Kritik sei und deshalb Nachrichtenwert" gehabt habe. Ünker habe das Recht gehabt, darüber zu berichten. "Diese Berichte können nicht Gegenstand einer Anschuldigung sein. Journalismus ist keine Straftat."

Ünker fordert ihren Freispruch

Ünker selbst sagte vor Gericht laut einem Bericht in der "Cumhuriyet": "Ich habe meine Arbeit als Journalistin getan. Die Berichte-Reihe bezog sich auf öffentliche Personen und nicht nur Binali Yildirim war betroffen. Yildirim hatte ein Recht auf Gegendarstellung. Ich fordere meinen Freispruch."

Geschäfte von Politikern, Prominenten und Konzernen offengelegt

Mithilfe der 2017 veröffentlichten "Paradise Papers", insgesamt 13,4 Millionen Dokumente, hatten internationale Medien Finanzgeschäfte von Politikern, Prominenten und Konzernen über Briefkastenfirmen offengelegt. Diese sind nicht zwangsläufig illegal, können aber zur Steuervermeidung genutzt werden.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2019 (dpa).