Stiftung Patientenschutz fordert Regeln für Hilfe zur Selbsttötung

Immer wieder wird in Deutschland über Regeln für Sterbehilfe diskutiert. Inzwischen gebe es immer mehr begleitete Selbsttötungen, so die Stiftung Patientenschutz. Sie sieht den Gesetzgeber gefordert.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass die Zahl begleiteter Suizide in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich zugenommen hat. "Von den rund 10.000 Suiziden jährlich gehen mehr als 1.200 auf das Konto der Sterbehilfeorganisationen. Das sind mehr als 10% mit steigender Tendenz", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Brysch beruft sich dabei auf Erhebungen seiner Stiftung bei den Organisationen. 2021 hätten in Deutschland tätige Sterbehilfeorganisationen noch bei 350 Suiziden geholfen, so ein Bericht unter anderem der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei – sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt.

"Traurige Dynamik"

Brysch verwies auf die kontroversen Diskussionen über Suizidbeihilfe in der Vergangenheit. In der zurückliegenden Wahlperiode sei auch im Bundestag der Versuch gescheitert, die organisierte Hilfe zur Selbsttötung zu regeln. Dabei habe die Zahl der begleiteten Selbsttötungen hierzulande radikal zugenommen, seit das BVerfG 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben habe.

"Mit dieser traurigen Dynamik in den letzten Jahren nimmt Deutschland einen Spitzenplatz in Europa ein", kritisierte Brysch. Er sprach von einem "Geschäftsmodell mit der Selbsttötung", das den Sterbehilfeorganisationen Millionen in die Kassen spüle. "Doch verlässliche, öffentlich erhobene Fakten fehlen." Die Regierung müsse für statistische Erhebungen sorgen.

Der neue Bundestag seinerseits solle sich erneut "mit dem organisierten Suizid" auseinandersetzen. Der Stiftungsvorstand forderte, Sterbehelferinnen und -helfer strafrechtlich in den Blick zu nehmen. Brysch: "Grundsätzlich verboten gehört die Hilfe zur Selbsttötung gegen Geld."

Ende 2024 hatte auch der Ethikrat einen neuen Anlauf zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland gefordert.

Redaktion beck-aktuell, bw, 22. April 2025 (dpa).

Mehr zum Thema