"Wir müssen rechtlich und ethisch respektieren, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet", sagte Frister der Rheinischen Post. Es müsse aber stets geprüft werden, ob das eine frei verantwortliche Entscheidung sei. Aus seiner Sicht sei eine gesetzliche Regelung für das Verfahren nötig. "Zwar ist bereits heute jeder, der hilft, verpflichtet, die Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung sorgfältig zu prüfen", erläutert der Düsseldorfer Rechtsprofessor. Es gebe aber kein Verfahren, das bei dieser Prüfung zu beachten sei.
Dieses sollte aus seiner Sicht nicht zu restriktiv sein, ein psychiatrisches Gutachten zum Beispiel halte er nicht in jedem Fall für notwendig. "Das sollte der behandelnde Arzt entscheiden. Aber das Vier-Augen-Prinzip muss in dem Fall gelten. Eine intensive Beratung ist ebenfalls geboten."
Medikamenten-Regelung außerhalb des StGB geplant
Im Bundestag hatten im Juli 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe keine Mehrheit bekommen. Eine Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) zielte darauf, Ärzten Medikamenten-Verschreibungen unter Voraussetzungen außerhalb des Strafrechts zu ermöglichen. Abgelehnt wurde auch ein Vorschlag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch.
Hintergrund der Initiativen aus dem Bundestag war ein Urteil des BVerfG, das ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Der Gesetzgeber ringt seitdem um eine Regelung, die Missbrauch ausschließt.