Schutzschirm für Lieferketten bis Juni 2021 verlängert

Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Sobald dies geschehen ist, wird der Bund ab 01.01.2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.

Lieferanten sollen vor Zahlungsausfällen geschützt sein

Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Damit haben die Unternehmen die verlässliche Grundlage und Sicherheit, die sie in Krisenzeiten für die Planung ihrer Lieferketten brauchen, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Kreditversicherer halten bestehende Kreditlimits aufrecht

Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer im Rahmen des 30-Milliarden-Euro-Schutzschirms, ihre bestehenden Kreditlimits weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10% zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60% der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2020.