Der gemeinsam gespannte Schutzschirm des Bundes und der Warenkreditversicherer zur Stabilisierung der Lieferketten wird wie geplant am 30.06.2021 auslaufen. Darauf haben sich der Bund und die Warenkreditversicherer verständigt, wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat. Eine erneute Verlängerung sei angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal andere liquiditätssichernde Maßnahmen des Bundes fortgeführt würden.
Mehr lesenDie Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Sobald dies geschehen ist, wird der Bund ab 01.01.2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.
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