Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30.06.2021 zu verlängern. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Sobald dies geschehen ist, wird der Bund ab 01.01.2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.
Lieferanten sollen vor Zahlungsausfällen geschützt sein
Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Damit haben die Unternehmen die verlässliche Grundlage und Sicherheit, die sie in Krisenzeiten für die Planung ihrer Lieferketten brauchen, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Kreditversicherer halten bestehende Kreditlimits aufrecht
Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer im Rahmen des 30-Milliarden-Euro-Schutzschirms, ihre bestehenden Kreditlimits weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10% zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60% der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.
Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Die Rettungsmaßnahmen nehmen konkrete Gestalt an, COVuR 2020, 123
Stöbener de Mora, Beihilferecht: Befristeter Rahmen der EU-Kommission zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs, EuZW 2020, 251
Aus dem Nachrichtenarchiv
EU-Kommission genehmigt Garantieregelung zur Unterstützung des deutschen Handelskreditversicherungsmarkts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.04.2020, becklink 2016024
Corona-Krise: EU-Kommission genehmigt KfW-Darlehensprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2020, becklink 2015804