Die Geschichte der Schadensersatzklagen, die auf Nahrungsmittel zurückgehen, ist gerade in den USA lang und vielfältig: Neben den klassischen Fällen von verschütteten Heißgetränken (hier ein deutsches Pendant), gab es auch schon Streit um Verletzungen durch knochenlose Hähnchenflügel in Ohio. Schmerzensgeld für den unsachgemäßen Gebrauch von Brotteig dürfte allerdings – soweit ersichtlich – neu sein (wobei sich der BGH mit dem Kirschtaler-Fall von 2009 immerhin schon mal in die Backstube vorgewagt hat).
Aus Erfahrung kann man jedenfalls sagen, dass amerikanisches Brot mit dem Angebot in Deutschland nicht vergleichbar ist. Zu behaupten, dass es in Aussehen und Geschmack – nicht zu vergessen beim Anfassen – auch in den USA keinen Unterschied mehr macht, ob das Brot gebacken wurde oder nicht, würde jedoch wohl etwas zu weit gehen.
Genau dies ist aber Inhalt einer am 03.02.2026 eingereichten Klage vor dem Bezirksgericht in El Paso Country, Colorado, über die zuerst Courthouse News berichtete. Im September 2025 hatte ein Mann für seine Mittagspause bei Walmart in Colorado Springs ein noch nicht fertig gebackenes Brot gekauft. Da es nicht von einem normalen Brot zu unterscheiden gewesen sei, habe er es in seiner Pause verzehrt. Den kleingedruckten Zubereitungshinweis mit der Aufforderung, das Brot vor dem Verzehr zu backen, habe Walmart durch einen Aufkleber mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum verdeckt. Der aufgedruckte Markenname "Take & Bake" (etwa: "Nimm´s mit und back es") war als Hinweis wohl zu subtil.
Die Folge: Drei – sich sehr unangenehm anhörende – Tage im Krankenhaus, nachdem der ungebackene Teig im Darm aufging. Glücklicherweise gab es wohl keine Dauerschäden.
Die Argumentation des Mannes: Schuld an der Misere seien Walmart und der Hersteller. Letzterer habe ein defektes und für Konsumentinnen und Konsumenten gefährliches Produkt in den Verkehr gebracht ("The bread product was in a defective condition unreasonably dangerous to consumers when placed into the stream of commerce."). Der Supermarkt wiederum hätte seine Mitarbeitenden dahingehend schulen müssen, dass sie "kritische Sicherheitsinformationen" nicht mit Aufklebern verdecken dürfen. Man hätte damit rechnen müssen, dass Kundinnen und Kunden das Brot ansonsten einfach unzubereitet essen würden.


