Sachsen führt geschlechtergerechtere Rechtssprache ein

Sachsen will seine Rechtssprache künftig geschlechtergerechter ausgestalten. Am 07.07.2020 beschloss das Kabinett, in Gesetzen und Rechtsverordnungen im Freistaat fortan nicht mehr nur die männliche Version zu verwenden. Damit setzt die schwarz-grün-rote Regierung ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Der Verein Deutsche Sprache kritisierte den Beschluss.

Gleichberechtigung von Frau und Mann auch in Sprache hervorheben

"Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt", erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne).

Bisher generisches Maskulinum verwendet

Bisher wurde in Normtexten in Sachsen durchweg das sogenannte generische Maskulinum verwendet. So ist beispielsweise in sächsischen Gesetzen ausschließlich vom Staatsminister und nicht von der Staatsministerin oder vom Schüler und nicht von der Schülerin die Rede. "Sie waren immer mit gemeint, wurden aber nicht immer mitgedacht. Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden", hieß es.

Verein Deutsche Sprache kritisiert Kabinettsbeschluss

Kritik kam vom Verein Deutsche Sprache. "Dass ein Justizministerium sich über die Regeln der amtlichen Rechtschreibung hinwegsetzt, ist schon ein starkes Stück", monierte dessen Vorsitzender Walter Krämer im Anschluss an den Beschluss. Wer die Sprache so "entstellen" müsse, sei weit von der Lösung echter Geschlechterprobleme entfernt.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juli 2020 (dpa).