Pflicht zu Hofabgabe bleibt

Die Hofabgabeklausel wird nicht sofort abgeschafft. Wie der Pressedienst des Bundestags berichtet, hat sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am 17.10.2018 gegen einen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam vorgelegten Antrag (BT-Drs. 19/4856) ausgesprochen. Die beiden Antrag stellenden Fraktionen hatten die Bundesregierung darin aufgefordert, in einem Gesetzentwurf die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte endgültig zu streichen.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz moniert

Die Abgeordneten argumentierten, dass die derzeitigen Regelungen zur Hofabgabe sowohl gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden. Die Streichung der Hofabgabeklausel sei erforderlich, weil das ursprüngliche agrarstrukturelle Ziel nicht mehr erreicht würde, eine frühzeitige geregelte Hofübergabe an die nachfolgende Generation als Voraussetzung eines Rentenanspruches zu fördern.

Abgeordnete stützen sich auf BVerfG-Entscheidung

Linke und Grüne sahen sich in ihrer Forderung durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2018 (NJW 2018, 3007) bestätigt, der die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe auf Basis dieser Regelung für verfassungswidrig erklärt habe. Auf unzumutbare Weise würden den Landwirten Einkünfte entzogen, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig seien. Auch dürfe die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.

Rund zwei Milliarden Euro für Alterssicherung der Landwirte

Die Klausel sei eine "anachronistische Diskriminierung" und es sei genug Zeit verstrichen, um das Gerichtsurteil endlich umzusetzen, so die Grünen. Die SPD entgegnete, dass seit dem Urteilspruch noch nicht viel Zeit vergangen sei. Dass die Aufhebung der Klausel nicht ohne Weiteres umgesetzt werden könne, liege zudem daran, dass staatlicherseits immerhin rund zwei Milliarden Euro in die Alterssicherung der Landwirte flössen, die wiederum an die Hofabgabeklausel gebunden seien. Darüber hinaus habe die Koalition bereits signalisiert, dass die Hofabgabe im günstigsten Fall noch im November 2018 umgesetzt werden soll. Insofern mache das den Antrag überflüssig. Dieser Feststellung widersprach die Linksfraktion, denn der Antrag fordere nichts anderes als die Abschaffung der Klausel. Dennoch zeigte sich die Fraktion froh darüber, endlich an diesem Punkt angekommen zu sein. Auch wenn die Regelung früher ihre Berechtigung gehabt haben möge, sollte sich der Staat heute nicht mehr in diese Frage einmischen. Die AfD unterstützte den vorgelegten Antrag, weil die Hofabgabe nicht mehr zeitgemäß sei. Sollte die Regierung bald ein entsprechendes Gesetz vorlegen, sei man "glücklich" darüber.

Union fordert Hofnachfolgestrategie – FDP wittert Hinhaltetaktik

Die Union sah hingegen noch Abstimmungsbedarf, weil es einer intelligenten Hofnachfolgestrategie bedürfe, die über eine bloße Abschaffung der Abgabeklausel hinausblicken müsse. Nichts sollte gegen eine Regelung sprechen, die eine Anreizkomponente zur Hofabgabe sowie zur Hofübernahme einführt. Klärend hieß es aus der Unionsfraktion zu den bereits rund viertausend vorliegenden Anträgen bei der Rentenkasse, dass noch in dieser Woche die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu einen Beschluss fassen wolle, damit diese "verbescheidet" werden können. Die FDP hingegen argwöhnte, dass das Vertrösten auf eine Hofnachfolgestrategie eine Hinhaltetaktik sein könnte. Das Thema sei schließlich seit vielen Jahren in der Schwebe und habe niemanden überrascht.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2018.