OVG Berlin-Brandenburg: Sonntagsöffnungen anlässlich Grüner Woche, Berlinale und ITB zulässig

In Berlin dürfen Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 23.01.2018 als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 1 S 4.18).

OVG: Festgesetzte Sonntagsöffnungen entsprechen Vorgaben des BVerfG

Dem Oberverwaltungsgericht zufolge bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009, (Az.:1 BvR 2857/07; BeckRS 9998, 42000) zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in ihrer Allgemeinverfügung vom 17.11.2017 beachtet.

Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer nicht übertragbar

Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen anderer Bundesländer seien auf Grund der Struktur Berlins auf die Rechtslage in dieser Stadt nicht übertragbar. Die Grüne Woche, die Berlinale und die Internationale Tourismusbörse hätten auch ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 S 4.18

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2018.