Es bleibt dabei: Kein Eilrechtsschutz gegen Waffenlieferungen an Israel

Zwei Palästinenser aus dem Gazastreifen sind mit ihrem Eilantrag, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen, auch in zweiter Instanz gescheitert. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz.

Das VG Berlin hatte im Juni insgesamt drei Eilanträge ablehnend beschieden. Das OVG hat jetzt die gegen einen der drei erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Es schließt sich der Ansicht der Vorinstanz an, wonach der Eilantrag bereits unzulässig ist.

Das VG hatte argumentiert, es sei nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehbar, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Dass die Bundesregierung Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland genehmigen werde, lasse sich nicht prognostizieren. Die Antragsteller würden den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkennen.

Das OVG sieht dies genauso (Beschluss vom 08.08.2024 – OVG 1 S 45/24).

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2024 - OVG 1 S 45/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. August 2024 (ergänzt durch Material der dpa).