Reichsbürger-Prozess: Bewährung für Mitglied der "Kaiserreichsgruppe"

Ein 67-Jähriger aus Schleswig-Holstein ist vom OLG Hamburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er war laut Gericht kein Haupttäter, aber ein Unterstützer der sogenannten Kaiserreichsgruppe. Verfahren gegen andere Mitglieder laufen noch.

In einem Prozess um Umsturzpläne der sogenannten Kaiserreichsgruppe hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen Mann aus dem Raum Bad Bramstedt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige eine terroristische Vereinigung unterstützte und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens half. Zudem habe er Waffenrechtsverstöße begangen. Er sei aber kein Haupttäter gewesen.

Laut Gericht hatte der Mann sich Anfang 2022 der sogenannten Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten. Unter anderem soll die Gruppe geplant haben, mit einem Schiff in russische Hoheitsgewässer einzufahren und Kontakt zum russischen Präsidenten Wladimir Putin aufzunehmen, um sich seine militärische und politische Unterstützung bei der Gründung eines neuen Staates zu versichern.

Gleich zu Beginn des Verfahrens Ende Mai 2024 hatte der Mann die Anklagevorwürfe eingestanden. Seine Aussagen während des Prozesses seien so abstrus gewesen, dass man "nur den Kopf schütteln konnte", sagte die vorsitzende Richterin. Der Mann habe zwar organisatorische Aufgaben in der Gruppe übernommen und sei zudem in die Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der 67-Jährige jedoch nur ein Unterstützer der Gruppe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parallele Verfahren laufen noch

Der Prozess ist eines von mehreren Verfahren bundesweit gegen mutmaßliche Mitglieder und Helfer der Reichsbürger-Gruppe, die auch unter dem Namen "Vereinte Patrioten" bekannt ist. Zu ihren Umsturz-Plänen sollen unter anderem ein länger andauernder und flächendeckender Stromausfall in Deutschland, eine bewaffnete Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) während einer live übertragenen Talkshow und die Absetzung von Bundeskanzler Olaf Scholz (ebenfalls SPD) sowie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gehört haben.

Eine konstituierende Versammlung hätte den Ermittlern zufolge dann eine neue Führung in Form einer parlamentarischen Monarchie bestimmen sollen. Das Hauptverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder läuft seit vergangenem Jahr in Koblenz. Zudem stehen auch in Düsseldorf, München und Frankfurt am Main Mitglieder der Gruppe vor Gericht.

OLG Hamburg, Urteil vom 19.07.2024 - 8 St 1/24

Redaktion beck-aktuell, dd, 19. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).