Nachhaltigkeitsberichte sollen "bürokratiearm" umgesetzt werden

Aufgrund europäischer Vorgaben werden künftig mehr Unternehmen in Deutschland über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Aktivitäten berichten müssen. Die Bundesregierung plant eine "bürokratiearme" Umsetzung – unnötige Dopplungen von Berichtspflichten soll es nicht geben.

Die EU-Vorgaben sind in der sogenannten CSR-Richtlinie enthalten. CSR steht für Corporate Sustainability Reporting. Die Bundesregierung will die Richtlinie nach dem 1:1-Prinzip umsetzen – also auf keinen Fall über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Dazu hat sie jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Schon jetzt sind in Deutschland bestimmte Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Doppelte Berichtpflichten will die Regierung vermeiden: Ein Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSR-Richtlinie soll zugleich die Berichterstattungspflicht nach dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen. Das macht Sinn, weil die Berichtspflicht nach EU-Recht deutlich umfang- und detailreicher ist und auch mehr Unternehmen als bisher betrifft.

Zugleich werde sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder deutlich zu reduzieren, kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an. "Der Abbau von Bürokratie bleibt eine drängende Daueraufgabe" – nicht nur in Berlin. Gerade auch Brüssel sei gefragt.

EU-Vorgaben sehen Haftung von Unternehmen vor

Die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Deutschland schrittweise in Kraft treten. Für das erste Geschäftsjahr 2024 gilt sie nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2028 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen einbezogen. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt dagegen nur für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Von der neuen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden nach Schätzungen des Juszizministeriums rund 14.600 deutsche Unternehmen betroffen sein – insbesondere Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften. Einer der größten Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftung. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind – die EU-Regelung lässt das zu.

Redaktion beck-aktuell, bw, 25. Juli 2024 (ergänzt durch Material der dpa).