EU-Staaten beschließen Lieferketten-Richtlinie

Die EU-Lieferketten-Richtlinie kommt, das steht nun fest - auch wenn sie weniger weit reicht als ursprünglich geplant. Dennoch geht sie in manchen Bereichen weiter als ihr deutsches Pendant.

Die EU-Staaten stimmten am Freitag in Brüssel final den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen, wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht. Ziel ist unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn in ihren Lieferketten Menschenrechtsverstöße geschehen, wie etwa Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Wer von den Regeln betroffen ist

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Schon nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Wie die deutsche Bundesregierung dazu steht

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten Bürokratie und rechtliche Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten darüber hinaus - etwa mit Blick auf die Haftung von Unternehmen.

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Hierfür haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit.

Redaktion beck-aktuell, mam, 24. Mai 2024 (dpa).