Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz aller Landesmedienanstalten, fordert mehr Befugnisse für die Medienaufsicht im Kampf gegen Desinformationen im Internet. "Eine Regelungslücke, wonach Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nur offline von der Medienaufsicht geahndet werden können, liegt in der Tat vor", sagte Holsten dem "Handelsblatt" in einem am 31.05.2019 online veröffentlichten Bericht. Der Gesetzgeber habe sich zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags offenbar noch gar nicht vorstellen können, dass online überhaupt journalistisch gearbeitet werde. "Diese Regelungslücke muss dringend geschlossen werden."
Hintergrund: Gegen CDU gerichtetes Video des Youtubers Rezo
Hintergrund der Forderung ist ein millionenfach geklicktes Video des Youtubers Rezo vor der Europawahl, in dem dieser die CDU scharf kritisiert und unter anderem dazu aufgerufen hatte, die Partei nicht zu wählen. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte nach der Wahl Regeln für "Meinungsmache" im Internet in Wahlkampfzeiten ins Gespräch gebracht und dafür Kritik geerntet.
Holsten: Vorgehen nur gegen bewusst wahrheitswidrige Meinungsmache
Holsten gab allerdings zu bedenken, dass sich das Regulierungsthema nicht eins zu eins auf die Rezo-Debatte übertragen lasse. "Denn weder arbeitet jeder Youtuber journalistisch, noch ist das, was Frau Kramp-Karrenbauer als Meinungsmache bezeichnete, zwangsläufig ein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten", sagte Holsten. "Entscheidend ist vielmehr, ob jemand bewusst wahrheitswidrige Meinungsmache betreibt – oder im Auftrag von jemandem tätig ist."
Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schiff, Meinungsfreiheit in mediatisierten digitalen Räumen, MMR 2018, 366
Aus dem Nachrichtenarchiv
CDU-Chefin löst Debatte über Internet-Meinungsmache im Wahlkampf aus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.05.2019, becklink 2013248