Richter-Beleidigungen in Reimform: Revision eingelegt

Ein Mann aus Idar-Oberstein will seine Gedichte mit Richter-Beschimpfungen in höchster Instanz verteidigen. Der 76-Jährige habe gegen ein Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach wegen Beleidigung Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am 16.02.2018. Nun beschäftigt sich nach einem Amtsgericht und dem Landgericht auch das Oberlandesgericht in Koblenz mit den Versen (Az.: 7 Ns 1024 Js 3165/16).

Richterin laut Gedicht "wüste Tochter der Teufels"

Der Mann hat die beiden Gedichte nach Ansicht des Gerichts aus Wut über einen anderen verlorenen Prozess verfasst. In einem der Texte beschimpft er die damalige Richterin: "Gott, der alles weiß | sagt lächelnd über sie | auf diese Richterin S. ich scheiß." Außerdem reimte er folgende Zeile: "Die Richterin ... mit ihrem Engelsgesicht | in Wahrheit die wüste Tochter des Teufels ist."

Gericht sah Gedichte als Schmähungen an

Die beiden mehrere Seiten langen Gedichte wurden in digitaler Form auf einer CD gespeichert und im Februar und April 2016 an den Direktor des Amtsgerichts Idar-Oberstein und den Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach verschickt. Die zweite Instanz entschied, dass es sich bei dem Gedicht um Schmähungen handele. Der 76-Jährige könne sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Er wurde im Februar 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2018 (dpa).