Die Hansestadt Salzwedel ist mit ihrer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen die Zweckbindung nach dem Personenzusammenschlussauflösungsgesetz gescheitert. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 17.10.2022 entschieden, dass die angegriffene Zweckbindungsklausel des Gesetzes das Selbstverwaltungsrecht der beschwerdeführenden Gemeinde nicht verletzt.
Mehr lesenEin Spendenabzug ist auch dann möglich, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und etwa der konkreten Unterstützung eines bestimmten Tieres in einem Tierheim dienen soll. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Allerdings müsse sich die Zweckbindung im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke (Förderung des Tierwohles) halten. Dies müsse das Finanzgericht hier noch prüfen.
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