Ein Mann droht der vermeintlichen Affäre seiner Frau mit Mord und Vergewaltigung seiner Tochter - und nimmt dabei das Handy seines Opfers an sich. Der BGH zweifelt, ob es schon räuberischer Diebstahl ist, wenn das Handy eigentlich nur als Beweis für die Affäre dienen sollte.
Mehr lesenBei der veruntreuenden Unterschlagung können bei der Fallbearbeitung jetzt zwei BGH-Meinungen zitiert werden: Der 6. Strafsenat verlangt nunmehr einen Zueignungserfolg. Denn die bislang ausreichende "Manifestation nach Außen" umfasse auch Sachlagen, bei denen die Position des Eigentümers nicht beeinträchtigt werde.
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