Eine von der Gemeinschaftsordnung abweichende Sonderumlage auf alle WEG-Eigentümer für die Sanierung maroder Fenster sorgte für Streit. Der BGH hat nun entschieden, dass die gesetzliche Kostenverteilung im Zweifel auch die Beseitigung von Altlasten aus der Bauzeit umfasst.
Mehr lesenIhre Blumenkästen hatte sie seit jeher an der Außenseite ihres Balkons angebracht. Nach einem Beschluss der WEG muss eine Wohnungseigentümerin das nun ändern – auch, wenn sie dadurch weniger Platz auf ihrem Balkon hat, so das AG München.
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