Ein Versandhandel bezeichnete eine verkaufte Flüssigkeit als Lebensmittel, das allerdings auch als Liquid zur Befüllung von E-Zigaretten genutzt werden kann. Dadurch sparte er sich die Kennzeichnung als Tabakerzeugnis. Der BGH meldete Zweifel an.
Mehr lesenDie Atombombenexplosionen in Hiroshima und Nagasaki sowie die Mondlandung gab es nicht. Sagt zumindest der Autor eines Buches, was eine Stadtbücherei dazu brachte, das bei ihr stehende Exemplar mit einem Warnhinweis zu versehen. Den muss sie nun wieder entfernen.
Mehr lesenSchwimmbad und Hersteller einer Wasserrutsche haften auch dann für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird. Das gilt für das OLG Oldenburg zumindest dann, wenn bei Fehlbenutzung schwerste Schäden drohen.
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