Mutmaßlich geht es um über 40 Millionen Euro: Der BGH hat entschieden, dass das LG Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal neu prüfen muss, ob beim früheren Chef der Warburg Bank Taterträge einzuziehen sind.
Mehr lesenBereits im November hatte das FG Hamburg eine Klage der Hamburger Warburg Bank gegen Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro in einem Cum-Ex-Verfahren abgewiesen. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor.
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