Das Manuskript eines Vortrags, der von einem BVerfG-Richter vor einem Fachgespräch zwischen dem BVerfG und dem EGMR gehalten wurde, muss nicht herausgegeben werden. Die Vertraulichkeit sei wichtiger als der Informationsanspruch.
Mehr lesenTrägt ein Angeklagter vor, er habe nicht gewusst, dass eine Revision fristgerecht begründet werden muss, kann er nicht im gleichen Atemzug behaupten, er habe einen Anwalt mit der Begründung beauftragt. Der BGH sah einen Widerspruch und lehnte die Wiedereinsetzung ab.
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