Der EuGH pocht auf seine Relevanz: Ein letztinstanzliches Gericht müsse stets konkret erklären, warum es kein Vorabentscheidungsersuchen nach Luxemburg stelle, so der Gerichtshof. Angesichts der zentralen Bedeutung der Vorabentscheidung dürfe man es sich nicht zu einfach machen.
Mehr lesenEin Vorabentscheidungsersuchen der Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts Polens stammt nicht von einem "Gericht" im Sinn des EU-Rechts und ist damit laut EuGH unzulässig.
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