Freitag, 16.5.2025
Bindend angekreuzt: NRW darf Corona-Soforthilfen nach Verzicht zurückfordern

NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.

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Mittwoch, 29.1.2025
Deal im Strafverfahren: Verzicht auf sichergestelltes Geld darf nicht sein

Ein Urteil des LG Dresden, das auf einer Verständigung beruhte, ist vom BGH aufgehoben worden, weil es einen gesetzeswidrigen Inhalt hatte: Der angeklagte Drogenhändler hatte entsprechend der Einigung auf das bei ihm sichergestellte Bargeld verzichtet.

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Dienstag, 26.11.2024
Trotz "Verzichts": NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern

Nordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.

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