NRW-Unternehmen, die im Rückmeldeverfahren einen Verzicht auf die Corona-Soforthilfe erklärt haben, müssen das Geld zurückzahlen. Das OVG Münster hat entschieden: Die Erklärung war rechtlich wirksam – und der Verzicht freiwillig.
Mehr lesenEin Urteil des LG Dresden, das auf einer Verständigung beruhte, ist vom BGH aufgehoben worden, weil es einen gesetzeswidrigen Inhalt hatte: Der angeklagte Drogenhändler hatte entsprechend der Einigung auf das bei ihm sichergestellte Bargeld verzichtet.
Mehr lesenNordrhein-Westfalen hat Empfänger von Corona-Soforthilfen in einem nachgeschobenen Rückmeldeverfahren durch eine Formulierung zu einem Verzicht auf die Hilfen veranlasst. Das VG Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass das Land dennoch keine Gelder zurückfordern darf.
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