Mittwoch, 3.9.2025
Gesponserte Suchergebnisse: Vergleichsportal muss Werbung deutlich kennzeichnen

Bei Vergleichsportalen steht Werbung oft wortwörtlich an erster Stelle. Auf den ersten Blick sehen Anzeigen auf der "O-Position" wie Suchergebnisse aus, müssen aber als Werbung kenntlich gemacht werden. Das Wörtchen "Anzeige" über dem Preis reicht dafür nicht, meint das OLG Karlsruhe.

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Dienstag, 29.11.2022
Wettbewerbszentrale moniert Irreführung und Intransparenz bei Vergleichsportalen

Die Wettbewerbszentrale macht nach zahlreichen bei ihr eingegangenen Beschwerden Unterlassungsansprüche wegen irreführender oder intransparenter Angaben auf Vergleichs- und Vermittlungsplattformen gegenüber verschiedenen Portalbetreibern aus dem Tourismusbereich, der Finanzbranche sowie aus dem Pflegesektor geltend. Über 70% der in die Prüfung einbezogenen 64 Portale würden in wettbewerbswidriger Weise agieren.

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