Die Kölnerin Yanni Gentsch - genauer: ihr Po - wurde beim Joggen gefilmt. Jetzt will sie nicht mehr zum Sexobjekt filmender Männer gemacht werden und fordert von der Politik mehr Schutz durch das Strafrecht. Ihr Ziel: die umstrittene Upskirting-Norm noch stärker ausweiten.
Mehr lesenNacktfotos, die in der eigenen Wohnung entstanden sind, erfüllen nicht den Tatbestand des Upskirting-Paragraphen. "Gegen Anblick" und "gegen Einblick" geschützt seien eben zwei verschiedene Dinge, meint der BGH.
Mehr lesenWer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder verbreitet, soll künftig bestraft werden. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing", werden unter Strafe gestellt. Das Gesetz der Bundesregierung wurde nun vom Bundestag beschlossen. Das Strafgesetzbuch wird entsprechend angepasst.
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